NEUERUNGEN 2024: Digital-Services-Act ante portas!Am 17.02.2024 wird der europäische Digital Services Act (DSA) unmittelbar in allen EU-Staaten volle Geltung entfalten. Mit dem DAS entsteht ein neuer Rechtsrahmen, der die Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der EU regelt. Die Verordnung enthält Regelungen zum Marktverhalten von digitalen Dienstanbietern unter Aufsicht der Bundesnetzagentur und erweitert den Verbraucherrechtsschutz. Flankierend wird in Deutschland mit dem Digitale Dienste Gesetz (DDG), über welches der Bundestag am 18.01.24 erstmals beraten hat, das nationale Recht an die Verordnung angepasst. Den Gesetzestext des DSA finden Sie hier.